Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 11.12.2001 - 21 U 30/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der Beauftragung eines Architekten; Vergütung einzelner Leistungsphasen; Umbauzuschlag; Eigeninteresse des Auftraggebers an der Realisierung des Umbaus; Vorzeitige Erbringung einer Leistungsphase; Erforderliche Leistungen für eine ordnungsgemäße Bauvoranfrage
- Judicialis
ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546; ; HOAI § 15; ; HOAI § 24; ; HOAI § 23; ; HOAI § 5 Abs. 5; ; BGB § 632 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Vergütung der verschiedenen Leistungsphasen des § 15 HOAI
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Vertragsrecht - Bei Risiko-Investoren eigenes Risiko optimal managen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Ausführungsplanung schon vor Baugenehmigung: Honoraranspruch? (IBR 2002, 146)
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 29.01.2001 - 3 O 262/00
- OLG Düsseldorf, 11.12.2001 - 21 U 30/01
Papierfundstellen
- BauR 2002, 658
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Stuttgart, 17.12.1996 - 10 U 130/96
Offenbarungspflicht d. Nicht-Architekten bei Planungsvertrag
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.2001 - 21 U 30/01
Denn es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der Architekt, der mit der Stellung einer Bauvoranfrage beauftragt wurde, zugleich die erforderlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1 und 2 zu erbringen hat, weil nur so eine ordnungsgemäße Bauvoranfrage gestellt werden kann (vgl. OLG Stuttgart, BauR 1997, 681, 683 f.;… Werner/Pastor, der Bauprozess, 9. Aufl., Rdnr. 898). - OLG Düsseldorf, 22.03.1994 - 21 U 172/93
Architekten - Architektenhonorar vor Baugenehmigung und bei Planungsvarianten
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.2001 - 21 U 30/01
"Prescht" der Architekt insoweit mit seinen Leistungen vor, besteht grundsätzlich ein Honoraranspruch nicht, wenn es zur Ausführung des geplanten Vorhabens nicht kommt (OLG Düsseldorf, BauR 1994, 534). - OLG Düsseldorf, 10.11.1995 - 22 U 82/95
Architekten und Ingenieure-Anrechenbare Kosten bei Bauvoranfrage d. Architekten
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.2001 - 21 U 30/01
Dass hier ausnahmsweise auch Leistungen der Leistungsphase 3 erforderlich waren, um einen positiven Bauvorbescheid zu erlangen (so offenbar in dem vom 22. Senat entschiedenen Fall: OLG Düsseldorf BauR 1996, 292), insbesondere die Behörde den Kläger entsprechend aufgefordert hätte, eine Entwurfsplanung ganz oder teilweise vorzulegen, ist nicht dargelegt.
- OLG München, 06.06.2006 - 13 U 1630/06
Welches Honorar für Bauvoranfrage?
Vielmehr wird häufig die Übertragung einer Bauvoranfrage gleichzeitig auch die Übertragung (zumindest) der Leistungsphasen 1 und 2 des § 15 HOAI bedeuten, weil ohne die entsprechenden Grundleistungen in aller Regel eine Bauvoranfrage nicht gestellt werden kann ( OLG Düsseldorf BauR 2002, 658, 659; OLG Hamm , Urteil vom 04.01.2001 - 21 U 159/99, zitiert nach juris, da nur die Leitsätze veröffentlicht sind;… ebenso Werner/Pastor, a.a.O., Rn. 898). - KG, 22.03.2004 - 24 U 57/01
Architektenhonorar: Übliche Vergütung bei Überschreitung der Honorartafelwerte
bb) Die Beauftragung mit der Erstellung einer Bauvoranfrage umfasst regelmäßig die Beauftragung mit den Grundleistungen der Leistungsphase 1 und 2 des § 15 HOAI (OLG Düsseldorf BauR 2002, 658).